Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung der im Angebot von ITatScale bezeichneten Leistungen durch ITatScale in dem Umfang, wie er in diesem Vertrag niedergelegt ist.
1.2 Im Rahmen des Vertragsgegenstands führt ITatScale die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen aus.
§ 2 Ausführung
2.1 ITatScale erbringt die vereinbarten Leistungen in fachgerechter Art und Weise unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik sowie allgemein anerkannter Methoden und Verfahren.
2.2 Die ITatScale darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. Die ITatScale steht dabei für deren Leistungen wie für eigenes Verhalten ein.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, ITatScale neben den in der Anlage zu diesem Vertrag festgelegten Mitwirkungshandlungen kostenlos jede Unterstützung zu gewähren, die für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
§ 4 Vertraulichkeit
4.1 Informationen und Unterlagen, die der Kunde gemäß diesem Vertrag ITatScale zur Verfügung stellt, wird diese vertraulich behandeln. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Adressen werden nur zur Durchführung des Auftrags genutzt und nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben oder vernichtet.
§ 5 Vergütung, Rechnungsstellung
5.1 Die im Vertrag festgelegten Konditionen für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
5.2 Der Kunde trägt die Kosten für Spesen und An- und Abreisen der im Projekt eingesetzten Personen, wie vertraglich im Einzelnen geregelt.
5.3Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
§ 6Verzug
6.1 Kommt der Kunde um mehr als einen Monat in Zahlungs-verzug, ist ITatScale zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 11 dieses Vertrags.
6.2 Gerät ITatScale mit der Leistungserbringung in Verzug, so hat der Kunde nur dann das Recht, Schadensersatz zu fordern, wenn der Verzug auf einer mindestens grob fahrlässigen Vertragsverletzung von Seiten ITatScale, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
§ 7 Nutzungsrechte, Urheberrecht
7.1 Der Kunde darf die Ergebnisse aller von ITatScale erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch ITatScale.
7.2 Die Urheber- und Verwertungsrechte an den Leistungen verbleiben bei ITatScale.
§ 8 Abnahme
8.1 Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde diese nicht gegenüber ITatScale innerhalb einer Frist von einer Woche nach Übergabe schriftlich unter detaillierter Angabe der Mängel anzeigt.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Der Kunde muss einen eventuellen Gewährleistungsanspruch unverzüglich, spätestens binnen vier Wochen nach Kenntnis des Mangels, schriftlich ITatScale anzeigen.
§ 10 Haftung
10.1 ITatScale haftet über die Regelungen des § 9 hinaus nur für Schäden, die durch sie, gesetzliche Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
10.2 Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
10.3 Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für den Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
10.4 Die Ansprüche gegen ITatScale verjähren nach sechs Monaten.
§ 11 Vertragsdauer, Kündigung
11.1 Dieser Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam. Er gilt für die in diesem Vertrag festgelegte Laufzeit oder bis zum Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen.
11.2 Der Kunde und ITatScale können den Vertrag vor der Einbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen.
11.3 Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat ITatScale Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
11.4 Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Kunden zu vertreten, erhält ITatScale über die unter Ziffer 11.3 erwähnten Vergütungen hinaus einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Darüber hinausgehende Ansprüche ITatScale bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Schriftform
12.1 Der vorliegende Vertrag einschließlich seiner Anlage enthält alle Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen verlieren mit dem Wirksamwerden dieses Vertrages ihre Gültigkeit.
12.2 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Kündigungen sind der jeweils anderen Partei per Einschreiben zuzustellen. Im Inland versandte Briefe gelten als am dritten Tag nach ihrer Absendung zugegangen.
§ 13 Rechteübertragung
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ITatScale auf Dritte zu übertragen.
§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart.
§ 15 Schlussbestimmung
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht beeinträchtigt